Allgemeine Informationen
Abteilungsordnung
Abteilungsordnung der Leichtathletikabteilung des USC Freiburg e.V.§4 § 1 Gültigkeit Die Abteilungsordnung gilt für die Mitglieder der Leichtathletikabteilung des USC Freiburg. Sie ergänzt die Satzung des Gesamtvereins (gem. § 11, Abs.2), regelt die darin der Abteilung zuerkannten Rechte und Pflichten und Bedarf – ebenso wie jede Änderung – der Genehmigung Weiterlesen…